Thema zur JHV 2021

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Die Einladung zur JHV hat mich mit heutiger Post erreicht. Wenn man das nun mal genau nimmt, dann ist damit der (aktuell geltenden) Satzung nicht genüge getan, da es nun mal keine zehn Tage mehr bis zum 16. Oktober sind.

Nun wohne ich aber in der Bundesrepublik Deutschland - der Versandweg zu mir dürfte daher relativ kurz sein. Anders ist dies sicherlich für die ausländischen Mitglieder, die meines Erachtens auch an der Versammlung (zumal dabei über eine neue Satzung abgestimmt werden soll) teilnehmen können sollten. Die Rechtzeitigkeit der Ladung erscheint mir damit zumindest fraglich!

8-BitJunkie sagte im vorangegangenen Post, die Einladungen würden "diese Woche" versandt, meine Einladung trägt den Stempel vom 4. Oktober und war daher auch schon etwas später als angekündigt...

Mir ist schon klar, dass jeder der Vorstandsmitglieder neben seiner Tätigkeit einen Job hat und darin gefordert wird. Andererseits ist aber für den Club die JHV sehr wichtig und der Termin steht ja nicht erst seit gestern fest. Warum also werden die Einladungen so knapp versandt, dass es fraglich ist, ob überhaupt eine ordentliche Ladung stattgefunden hat?

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pixl schrieb: Die Einladung zur JHV hat mich mit heutiger Post erreicht. Wenn man das nun mal genau nimmt, dann ist damit der (aktuell geltenden) Satzung nicht genüge getan, da es nun mal keine zehn Tage mehr bis zum 16. Oktober sind. ...... Warum also werden die Einladungen so knapp versandt, dass es fraglich ist, ob überhaupt eine ordentliche Ladung stattgefunden hat?

Hallo,

das ist sehr bedenklich. Können unter diesen Umständen noch Beschlüsse gefaßt werden?

Schade

dl7ukk

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In Anbetracht der derartigen Situation könnte man doch versuchen im Anfang der Versammlung einen Konsens zu finden. Rechtlich alledings ist die Kiste fraglich. Wenn aber alle anwesenden wollen................. Es wäre schade, hier an dieser Stelle, abbrechen zu müssen zumal der Termin der JHV länger auf der HP bekannt war und meiner Ansicht nach keiner gesonderten Einladung bedarf. In der Vorjahren hatte ich persönlich auch keine schriftliche Einladung. Grüße aus dem Harz. Micha

8 Bit ist keine Mode- sondern eine Einstellung

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Alex schrieb: In Anbetracht der derartigen Situation könnte man doch versuchen im Anfang der Versammlung einen Konsens zu finden. Rechtlich alledings ist die Kiste fraglich. Wenn aber alle anwesenden wollen................. Es wäre schade, hier an dieser Stelle, abbrechen zu müssen zumal der Termin der JHV länger auf der HP bekannt war und meiner Ansicht nach keiner gesonderten Einladung bedarf. In der Vorjahren hatte ich persönlich auch keine schriftliche Einladung. Grüße aus dem Harz. Micha

da liegt der Hund begraben. Der "Termin" stand fest (im Sinne einer Ankündigung, nicht Einladung gemäß Satzung), NICHT aber die Inhalte, hier insbesondere die Satzungsänderungsanträge. Und damit ist die JHV nicht mehr rechtlich unanfechtbar durchführbar. Da hilft auch eine Beschlussfassung der Anwesenden nichts, die ist nämlich ungültig. Die schriftliche Einladung der Vorjahre kam immer mit dem Heft 3. Quartal. Da lag ein extra Flyer bei mit eben dieser Einladung. Ich habe die jahrelang für Wolfgang gestaltet.

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zum Satzungsentwurf: da sind ein paar Dinge drin, die einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten werden und dem Vereinsgesetz widersprechen.

§2 5. Der Vorstand kann nicht ohne Angabe von Gründen WILLKÜRLICH ein Mitglied kündigen. Hier fehlt mindestens ein qualifizierter Grund, warum gekündigt werden kann (z.B. Verstoß gegen die Ziele des Vereins, Unfrieden etc). Es gibt weiterhin immer das Recht einer Anhörung und nachfolgend Abstimmung in der Mitgliederversammlung (Rechtsweg).

§3 3. "Kassenverwalter" kommt hier als einzige Stelle vor. Anderswo ist Kassenwart geschrieben. Eine Satzung sollte SORGFÄLTIG und vollständig richtig geschrieben sein.

§6 4. 3. das kann die Mitgliederversammlung NICHT frei entscheiden. Die Kasse wird als Konsequenz der Vereinsauflösung aufgelöst. Die Vereinsauflösung muss beim Amtsgericht beantragt werden, es wird dann ein Verwalter eingesetzt. Ungenau formuliert, rechtlich nicht tragfähig.

§6 5. hier muss eine Frist für die Anträge angegeben werden. Keiner weiss, mit wieviel Vorlauf der Vorstand einlädt (weil das hier auch nicht steht). Und offensichtlich ist der Vorstand ja nichtmal fähig, die Einladungsfrist einzuhalten.

§6 7. Es unterschreiben der Schriftführer UND ein Vorsitzender. Nicht "über den".

Es gibt unzählige gute, vollständige, richtige Satzungen aus denen man kopieren kann. Das hier ist so nicht tragbar.

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Hallo zusammen, Ich habe die Einladung per Mail erhalten, rechtzeitig am 5.10. inkl. den Vorschlägen zur Satzungsänderung. Im Vereinsrecht ist erstmal nicht geregelt, in welcher Form eingeladen wird (Brief, Email...). Wenn der Vorstand also alle Einladungen spätestens am 7.10., also 10 Tage vor der JHV versandt hat, ist meines Erachtens die Frist erfüllt. Wir haben in unserer Satzung stehen:

"Zur Mitgliederversammlung wird schriftlich eingeladen mit einer Frist von 10 Tagen."

Es steht weder eine Form, noch Datum des Erhalts drin. Laut Vereinsrecht müsste nicht Mal eine Frist angegeben sein, also ist unsere Satzung da jetzt schon konkreter als vorgeschrieben.

Heisst meines Erachtens: wenn man die Einladung nach dem 7.10. erhält und der Poststempel bzw. das Versendedatum der email nach dem 7.10. ist, dann wird es problematisch, weil dann die Frist nicht eingehalten wurde.

Nichts desto trotz finde auch ich die sehr knappe Einladung nicht gut, war seither deutlich besser. Warum sich der erste Vorsitzende diese terminliche Enge und die nun damit verbundene Diskussion antut, weiss ich auch nicht. Bei so einem Thema auf Kante zu nähen macht wenig Sinn.

Grüße Holger

_______ Ressortleiter Software. Link zu meinen eigenen Programmen: http://demozoo.org/sceners/44561/

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FlorianD schrieb: zum Satzungsentwurf: da sind ein paar Dinge drin, die einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten werden und dem Vereinsgesetz widersprechen.

§2 5. Der Vorstand kann nicht ohne Angabe von Gründen WILLKÜRLICH ein Mitglied kündigen. Hier fehlt mindestens ein qualifizierter Grund, warum gekündigt werden kann (z.B. Verstoß gegen die Ziele des Vereins, Unfrieden etc). Es gibt weiterhin immer das Recht einer Anhörung und nachfolgend Abstimmung in der Mitgliederversammlung (Rechtsweg).

§3 3. "Kassenverwalter" kommt hier als einzige Stelle vor. Anderswo ist Kassenwart geschrieben. Eine Satzung sollte SORGFÄLTIG und vollständig richtig geschrieben sein.

§6 4. 3. das kann die Mitgliederversammlung NICHT frei entscheiden. Die Kasse wird als Konsequenz der Vereinsauflösung aufgelöst. Die Vereinsauflösung muss beim Amtsgericht beantragt werden, es wird dann ein Verwalter eingesetzt. Ungenau formuliert, rechtlich nicht tragfähig.

§6 5. hier muss eine Frist für die Anträge angegeben werden. Keiner weiss, mit wieviel Vorlauf der Vorstand einlädt (weil das hier auch nicht steht). Und offensichtlich ist der Vorstand ja nichtmal fähig, die Einladungsfrist einzuhalten.

§6 7. Es unterschreiben der Schriftführer UND ein Vorsitzender. Nicht "über den".

Es gibt unzählige gute, vollständige, richtige Satzungen aus denen man kopieren kann. Das hier ist so nicht tragbar.

Diese Kritik ist berechtigt.

Es ist aus meiner Sicht sinnvoll darauf hinzuweisen das diese Satzungsaenderungen von Mitgliedern kommen, und diese Kritik daher an diese Mitglieder zu richten ist. Der Vorstand nimmt die Aenderungswuensche an und versendet diese, für den Text der Satzungsaenderungen und evtl. Fehler darin sind aber die Autoren (Mitglieder) verantwortlich.

https://mastodon.social/@cstrotm https://abbuc.social

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Rockford schrieb: Wenn der Vorstand also alle Einladungen spätestens am 7.10., also 10 Tage vor der JHV versandt hat, ist meines Erachtens die Frist erfüllt. Wir haben in unserer Satzung stehen:

"Zur Mitgliederversammlung wird schriftlich eingeladen mit einer Frist von 10 Tagen."

Es steht weder eine Form, noch Datum des Erhalts drin. Laut Vereinsrecht müsste nicht Mal eine Frist angegeben sein, also ist unsere Satzung da jetzt schon konkreter als vorgeschrieben.

Das ist so nicht richtig. Die Frist bezieht sich auf den Zugang der Information, nicht das Absendedatum. Die Frist ist dafür gedacht, dass die/der Empfänger entsprechend reagieren können. Die Postlaufzeit hat der Absender einzukalkulieren. Anderenfalls hat da etwas zu stehen im Sinne von "Es gilt das Datum des Poststempels". Da das hier nicht steht, und die Satzung 10 Tage festlegt, ist hier festzustellen, dass die Frist nicht eingehalten wurde, ergo zur JHV nicht fristgerecht eingeladen wurde und die JHV somit nicht regelgerecht stattfinden kann.

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FlorianD schrieb:

Rockford schrieb: Wenn der Vorstand also alle Einladungen spätestens am 7.10., also 10 Tage vor der JHV versandt hat, ist meines Erachtens die Frist erfüllt. Wir haben in unserer Satzung stehen:

"Zur Mitgliederversammlung wird schriftlich eingeladen mit einer Frist von 10 Tagen."

Es steht weder eine Form, noch Datum des Erhalts drin. Laut Vereinsrecht müsste nicht Mal eine Frist angegeben sein, also ist unsere Satzung da jetzt schon konkreter als vorgeschrieben.

Das ist so nicht richtig. Die Frist bezieht sich auf den Zugang der Information, nicht das Absendedatum. Die Frist ist dafür gedacht, dass die/der Empfänger entsprechend reagieren können. Die Postlaufzeit hat der Absender einzukalkulieren. Anderenfalls hat da etwas zu stehen im Sinne von "Es gilt das Datum des Poststempels". Da das hier nicht steht, und die Satzung 10 Tage festlegt, ist hier festzustellen, dass die Frist nicht eingehalten wurde, ergo zur JHV nicht fristgerecht eingeladen wurde und die JHV somit nicht regelgerecht stattfinden kann.

Florian,

Du hast recht mit der Frist.

Das heisst aber nicht automatisch das die JHV nicht regelgerecht stattfinden kann.

Es besteht jedoch die Gefahr, das Beschluesse, welche auf der JHV getroffen werden, angefechtet werden. Ob das Risiko vertretbar ist muss der Vorstand entscheiden.

Die Alternative ist nun einen neuen Termin für eine (wahrscheinlich Online-) JHV festzulegen.

Aufgrund der steigenden Anzahl von internationalen Mitgliedern sollte sich der ABBUC (= die Mitglieder, nicht der Vorstand) ueberlegen, ob eine Praesenz-JHV noch passend ist, oder ob eine Online-JHV in jedem Fall (auch ohne Pandemie) die bessere Loesung ist, da eine Online-JHV einer groesseren Anzahl von Mitgliedern die aktive Teilnahme erlaubt.

Carsten (der selbst gerade als Vorstand den Termin der Einladung zu einer MV eines anderen Vereins verpasst hat. Manchmal geht es nicht besser).

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FlorianD schrieb:

Rockford schrieb: Wenn der Vorstand also alle Einladungen spätestens am 7.10., also 10 Tage vor der JHV versandt hat, ist meines Erachtens die Frist erfüllt. Wir haben in unserer Satzung stehen:

"Zur Mitgliederversammlung wird schriftlich eingeladen mit einer Frist von 10 Tagen."

Es steht weder eine Form, noch Datum des Erhalts drin. Laut Vereinsrecht müsste nicht Mal eine Frist angegeben sein, also ist unsere Satzung da jetzt schon konkreter als vorgeschrieben.

Das ist so nicht richtig. Die Frist bezieht sich auf den Zugang der Information, nicht das Absendedatum. Die Frist ist dafür gedacht, dass die/der Empfänger entsprechend reagieren können. Die Postlaufzeit hat der Absender einzukalkulieren. Anderenfalls hat da etwas zu stehen im Sinne von "Es gilt das Datum des Poststempels". Da das hier nicht steht, und die Satzung 10 Tage festlegt, ist hier festzustellen, dass die Frist nicht eingehalten wurde, ergo zur JHV nicht fristgerecht eingeladen wurde und die JHV somit nicht regelgerecht stattfinden kann.

Mal gegoogelt: https://paritaet-bw.de/leistungen-services/faq/vereinsrecht/ab-wann-laeuft-die-einberufungsfrist-zur-mitgliederversammlung

Somit gilt der Zugang, wie von Florian geschrieben. Was allerdings für den übernächsten Samstag weitreichende Folgen hat. Mir stellt sich nun prinzipiell die Frage, was tun wir dann dort?

_______ Ressortleiter Software. Link zu meinen eigenen Programmen: http://demozoo.org/sceners/44561/

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Ich möchte nicht behaupten, dass alles rund läuft mit dem neuen Vorstand. Wirklich nicht. Auf der anderen Seite sollte man auch beachten, dass alle Leute ihre Arbeit für den ABBUC kostenlos nach bestem Wissen und Gewissen und vor allem in Ihrer (vielleicht manchmal wirklich zu knappen) Freizeit erbringen.

Vielleicht kann es ja jemand Anderes besser? Vielleicht hat jemand Anderes mehr Zeit zur Verfügung? Ich jedenfalls stelle mein Amt auf der JHV sehr gerne zur Verfügung. Wer will? Bitte melden!

8Bitjunkie

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Bitte Diskussionsthemen zur diesährigen JHV hier schreiben, nicht im offenen Bereich des Forums.

Grüße, Holger

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Hallo liebe Mitglieder,

das ist ja nun echt Blöd gelaufen, aber ich habe es befürchtet.

Ich hatte darauf gedrängt, die Einladung schon mit dem verspäteten Magazin 145, mit zu senden. Leider wurde dies nicht getan, die Einladung sollte separat verschickt werden. Auf dem vorletzten RENO Treffen bat ich Sascha nun endlich mal die Einladungen vorzubereiten und zu versenden. Ich habe eine rudimentäre TOP Liste, sowie einen Corona Hygiene Vorschlag erarbeitet. Er wollte das dann auf der Fujiama machen. Leider hat das auch nicht geklappt.

Gerne hätten Thomas und ich Sascha geholfen, aber er wollte das unbedingt alleine machen. Auch ein zusenden der Einladung meinerseits ging leider nicht, weil ich gar keine Kontakt-Daten, wie Anschrift und E-Mail, der Mitglieder haben. Sascha macht alle Vorstands-Arbeit alleine. Damit hat er sich völlig überlastet.

Nun gut, jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Was können wir tun?

cas schrieb: Florian,

Du hast recht mit der Frist.

Das heisst aber nicht automatisch das die JHV nicht regelgerecht stattfinden kann.

Es besteht jedoch die Gefahr, das Beschluesse, welche auf der JHV getroffen werden, angefechtet werden. Ob das Risiko vertretbar ist muss der Vorstand entscheiden.

Die Alternative ist nun einen neuen Termin für eine (wahrscheinlich Online-) JHV festzulegen.

Carsten

Wir sind doch alles verrückte Atari 8-Bit Fans. Fröhnen wir doch unserem schönen Hobby, und lassen einmal die Erbsen-Zählerei sein.

Ich hätte folgenden Vorschlag: Bevor die JHV beginnt, sollte nicht der Vorstand entscheiden, sondern das Organ. Das Organ (juristischer Ausdruck) sind die Mitglieder vor Ort. Bei dieser Befragung, hat der Vorstand kein Stimmrecht.

Ich würde die Mitglieder abstimmen lassen ob:

A. Es wird eine ordentliche JHV durchgeführt. Es wird im Protokoll festgehalten das ein Teil der Mitglieder zu spät eingeladen wurde. Beschlüsse die getroffen werden, können wegen der zu späten Einladung, dann nicht angefechtet werden.

B. Es wird nur ein User Treffen abgehalten und die JHV innerhalb 3 Monate nachgeholt. Kann auch als Online-JHV durchgeführt werden.

Punkt A wäre natürlich von Vorteil, da es echt viel zu klären gibt. Ausgenommen das Fuji Logo, welches gegen das Copyright verstößt.

Kurz zu den Satzungsänderungen. Das meiste davon wurde ja schon im Magazin 142 veröffentlicht. Also die von Thorsten Schall und meine. Nun die von Thorsten kann nur als ganzes (eine eigene neue Satzung) abgestimmt werden. Die Satzungsänderung von mir, den Vorstand auf 5 Mitglieder zu erweitern, dient auch dazu, den ersten Vorsitzenden Arbeitsbedingt zu entlasten.

Es ist nun leider wie es ist. Trotzdem hoffe ich auf zahlreiches erscheinen zur JHV?, bzw. User-Treffen?

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Die Einladung kam fristgemäß per Email am 5.10.21. Von daher sehe ich keine verspätete Einladung.

Ich denke vielmehr, einige wollen hier schmutzige Wäsche waschen und haben möglicherweise noch eine offene Rechnung mit dem Vorstand/Vorsitzenden. Es wird nach Fehlern gesucht und jeder vermeintlicher Fehler mit großem Geschrei aufgebauscht.

Der neue Vorstand hat mit neuen Ideen und Engagement einen Mitgliederzuwachs von 50+ (bin zu faul, um die genaue Zahl nachzuschauen) erzielt. Daran messe ich die Vorstandsarbeit und nicht an der Schriftgröße im Magazin. Da einige (wenige) Mitglieder beschlossen haben, den Vorsitzenden/Vorstand zu zerstören, bringe ich Cola und Popcorn zur JHV mit und schaue mir an, wie sie den ABBUC zerstören.

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Ich wollte nach längerem gern an der JHV endlich wieder teilnehmen.

Da ich aber aus gesundheitlichen Gründen mir solch ein Theater nicht antun kann, muss ich nun zu Hause bleiben.

Leute, das Leben ist schlimm genug, Beruf und Gesellschaft sind heute extrem stressig, da muss es doch im Hobby Bereich nicht auch noch mit Missgunst, Hass uns Streit weitergehen. 🙄

Regionalgruppe Nord (Elmshorn)

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Bunsen schrieb: [...] Daran messe ich die Vorstandsarbeit und nicht an der Schriftgröße im Magazin. Da einige (wenige) Mitglieder beschlossen haben, den Vorsitzenden/Vorstand zu zerstören [...]

😲 Die Schriftgröße im Magazin hat wohl damit nichts zu tun. Ich habe mich über die (für mich) zu kleine Schrift beschwert, nicht um den Vostand zu zerstören 🙄 , sondern mit der Hoffnung auf eine Vergrößerung in den nächsten Magazinen...

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Montezuma schrieb: 😲 Die Schriftgröße im Magazin hat wohl damit nichts zu tun. Ich habe mich über die (für mich) zu kleine Schrift beschwert, nicht um den Vostand zu zerstören 🙄 , sondern mit der Hoffnung auf eine Vergrößerung in den nächsten Magazinen...

Das passt nur zufällig auf Dich, Du bist damit nicht gemeint, konstruktive Kritik ist jederzeit angebracht

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@all: Mit meinem Beitrag wollte ich weder meinen Unfrieden (habe ich nicht!) mit dem Vorstand ausdrücken (auch wenn das beim nochmaligen Lesen so rüberkommen mag), noch solchen hier säen. Der Beitrag schließt daher auch mit der Frage, warum die Einladungen so spät versandt wurden.

Hierauf gab es bislang von YellowMan eine Erläuterung, dass er Sascha Hilfe angeboten habe, die dieser aber ablehnte. Sascha hier im ABBUC-Forum zu treffen ist auch recht schwierig...

Ja, wir sind ein lustiger Haufen 8-Bit verrückter ATARIaner. Die aber haben sich entschlossen, einen Verein zu gründen. Und damit unterliegt dieses Grüppchen halt nunmal gewissen Vorgaben. Diese sind neben den allgemeinen Gesetzen in der (aktuell noch geltenden) Satzung des Vereins zu finden.

Bunsen schrieb: Die Einladung kam fristgemäß per Email am 5.10.21. Von daher sehe ich keine verspätete Einladung.

Ich meine, es war im Magazin selbst zu lesen, dass Sascha anfragte, die Mitgliederdaten dringend zu aktualisieren, da diese auf einem historischen Stand wären und auch nicht von allen Mitgliedern E-Mail Adressen vorlägen. Von daher halte ich es gewagt, davon auszugehen, dass alle Mitglieder auch die E-Mail erhalten haben.

Bunsen schrieb: Ich denke vielmehr, einige wollen hier schmutzige Wäsche waschen und haben möglicherweise noch eine offene Rechnung mit dem Vorstand/Vorsitzenden. Es wird nach Fehlern gesucht und jeder vermeintlicher Fehler mit großem Geschrei aufgebauscht.

Das trifft auf mich nicht zu! Ich habe auch nicht nach einem Fehler gesucht, sondern gefragt, weshalb die Einladung so spät kommt. Ja, ich bin sogar der Meinung, dass sie zu spät erfolgte - und daher mache ich mir Gedanken darüber, ob ich die etlichen Km auf mich nehmen soll um an einer JHV teilzunehmen, oder "nur"an einem Usertreffen. Mein Anliegen war es, einen Gedankenaustausch darüber anzuregen, ob ich mit meiner Meinung allein dastehe oder auch andere Mitglieder meine Bedenken teilen. Die Folgen einer verspäteten Einladung sind ja durchaus nicht ganz ohne.

Yellow_Man schrieb: Ich hätte folgenden Vorschlag: Bevor die JHV beginnt, sollte nicht der Vorstand entscheiden, sondern das Organ.

Finde ich eigentlich einen guten Vorschlag, andererseits beißt sich aber die Katze in den Schwanz: wer - wegen nicht rechtzeitiger Ladung - nicht vor Ort ist, ist auch kein Mitglied des dann entscheidenden Organs. Spitz ausgedrückt: Der Vorstand beruft am nächsten Tag eine JHV ein und es kommen fünf Freunde zusammen die dann beschließen, dass die gefassten Beschlüsse für alle gültig sein sollen... Ob eine Heilung dieses Verfahrensfehlers so aber grundsätzlich möglich wäre, entzieht sich meiner Kenntnis.

Vielleicht kann der Vorstand aber auch ganz einfach zu Beginn der Versammlung feststellen (und begründen), dass die Ladung rechtzeitig erfolgte und hat damit den rechtlichen Erfordernissen genüge getan? Wäre vermutlich die einfachste Lösung. Nur dürfte dies eben insbesondere für Mitglieder im Ausland schwierig werden, da dort wohl nicht von einer Postlaufzeit von einem Tag ausgegangen werden kann. Die Regelung zur rechtzeitigen Ladung soll, wie an obigem zugespitzten Beispiel verdeutlicht, ja quasi eine Schutzfunktion für die Mitglieder sein.

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Hallo Leute

Wie seit Ihr denn drauf? Hier will keiner den Club kaputt machen. Es sind Fehler gemacht worden. Daraus sollte man lernen und das geht nun mal nicht, wenn sie nicht benannt werden können.

Und da wir wohl keinen Juristen im Club haben, sollte man vielleicht noch VOR dem 16. dieses Monats mal jemand der sich damit auskennt (und damit meine Ich nicht Dr. Google oder Prof. Dr.Dr. Wikipedia sondern jemand der Juristik studiert hat!) zu befragen ob eine JHV rechtsgültig ist unter den jetzigen Umständen. Ja, kostet Geld, aber wenn nachher jemand 'nen Anwalt beauftragt weil Er oder Sie sich nicht finden kann in dem was wir beschliessen, dann kostet es nicht nur Geld sondern auch Zeit. Die sowieso Mangelware ist beim Vorstand.

Als letztes wollte Ich euch dann noch mal daran erinnern, wie es bei einer JHV meistens zugeht wenn etwas beschlossen werden muss: Die Diskussion dauert ewig und drei Tage und am Ende wird dann gesagt: "Das Bespricht der Vorstand (am Besten) mit dem Ressortleiter". Das ist mit 40 Leute im Saal. Und das wollt Ihr erweitern auf's Internet, wobei dann auch einige kein Deutsch und andere kein Englisch verstehen?

Tschüß

Mathy

Schreibe nicht der Absicht zu, was man mit Dummheit oder Ignoranz erklären kann.

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Wurde eine Mitgliederversammlung nicht form- und fristgerecht einberufen, bedeutet dies in der Regel, dass die entsprechend gefassten Beschlüsse nichtig sind. Haben die Beschlüsse eintragungspflichtige Tatsachen zum Gegenstand, können diese mangels Grundlage nicht ins Vereinsregister eingetragen werden. So geschehen, in einem Fall den das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zu entscheiden hatte (Beschluss vom 20.11.2019, Az. 27 W 76/19).

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Das mit dem „vor Ort abstimmen“ ob eine JHV stattfinden kann, geht nicht. Die Mitglieder sind der Verein, der Vorstand nur mit bestimmten Aufgaben von ihnen betraut. (Analogie: Das Volk ist der Staat). Man MUSS immer allen Mitgliedern zu einer Versammlung RECHTZEITIG die Möglichkeit geben, teilzunehmen. Das ist durch die verspätete Ladung versäumt worden. Eine Abstimmung ob dann doch eine JHV stattfinden kann, ist nicht möglich. Das würde wie oben bereits gesagt, die Möglichkeit eröffnen, dass eine kleine Anzahl Mitglieder eine JHV kurzfristig einberuft und dann allein Entscheidungen trifft. Das verhindert das Vereinsgesetz durch seinen Aufbau wirksam und unwiderruflich.

@Bunsen: diejenigen, die den Verein hier „zerstören“, sind die, dieses nicht auf die Kette bekommen, einfachste Dinge termingerecht hinzubekommen, die fristgerechte eingereichte Tops ignorieren, die unlesbares Layout propagieren und anderen nicht zuhören. Und sich nicht helfen lassen wollen.

Allein der Punkt in der neuen Satzung, dass der Vorstand (ohne Angabe von Gründen und ohne Möglichkeit für Rechtsmittel) Mitgliedern bei Bedarf kündigen kann/will, zeigt wes Geistes Kind ihr seid. Das führt dann zu: „der nervt uns, raus mit ihm“. Ganz großes Kino.

Einzig mögliche Lösung: 1) Usertreffen am 16.10. 2) frist- und formgerechte Ladung zur JHV 3) alle eingereichten Tops kommen auf die Tagesordnung, egal ob es dem Vorsitz passt oder nicht 4) die Satzung wird vorher so überarbeitet, dass sie auch eintragungsfähig ist.

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wobu01 schrieb: Wurde eine Mitgliederversammlung nicht form- und fristgerecht einberufen, bedeutet dies in der Regel, dass die entsprechend gefassten Beschlüsse nichtig sind. Haben die Beschlüsse eintragungspflichtige Tatsachen zum Gegenstand, können diese mangels Grundlage nicht ins Vereinsregister eingetragen werden. So geschehen, in einem Fall den das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zu entscheiden hatte (Beschluss vom 20.11.2019, Az. 27 W 76/19).

Die Klage, die erfolgen wird um eventuelle Beschlüsse zu kippen, wird meines Erachtens wenig Aussicht auf Erfolg haben. Der Poststempel der Einladung ist der 4.10. Innerhalb Deutschlands ist damit eine fristgemäße Zustellung gewährleistet. Von internationalen Mitgliedern liegt die Email-Adresse vor. Das ist der Kommunikationsweg, wie sie zu ihrer Mitgliedschaft kommen. Warum sollte man bezweifeln, dass nicht alle Email-Adressen von internationalen Mitgliedern vorliegen? Alle internationalen Mitglieder haben somit fristgemäß ihre Einladung per Email am 5.10. erhalten; die deutschen Mitglieder (bei denen wohl nicht immer die Email-Adresse vorliegt) alle per Post spätestens am 6.10. Da sich hier aber Mitglieder darauf versteift haben, dass die Einladung nicht fristgemäß erfolgte, werden sie möglicherweise den Rechtsweg beschreiten wollen.

Und wenn man schon öffentlich Drohungen ausspricht, den Vorstand nicht entlasten zu wollen, implizit und explizit mit Klage droht und mit einem äußerst aggressiven Ton negative Stimmung gegen den Vorstand erzeugen will, ist es meiner Meinung nach nicht übertrieben, von "Zerstörung" zu reden.

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Sachliche Information Das Datum der Internetmarke zeigt das Kaufdatum und nicht das Absendedatum an.

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wobu01 schrieb: Sachliche Information Das Datum der Internetmarke zeigt das Kaufdatum und nicht das Absendedatum an.

Naja, ist ja keine Internetmarke, sondern das "Stempeldatum". Ich gehe mal (positiv) davon aus, dass es zu diesem Datum dann auch versandt wurde. Wenn von allen ausländischen Mitgliedern die E-Mail Adressen vorliegen ist ja alles in Butter - warum dann die Aufregung. Hätte man ja auch gleich am Anfang sagen können?

Dennoch steht auf meiner "Marke" neben dem 4. Oktober auch noch 1,55 Euro - fällt nicht an, wenn die Einladung mit dem Magazin verschickt wird, was von YellowMan ja offenbar angeregt wurde. Wie viele inländische Mitglieder es sind, ob die außerdeutschen Mitglieder auch eine Einladung per Post erhalten haben weiß ich nicht! Ich meine aber, das wäre als Preisgeld besser angelegt gewesen!

Nochmal meine Frage: Warum so spät?

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imarke.jpg Das ist nicht richtig lieber Alexander Siehe soeben gekauft Marke Gruß in den Allgäu Wolfgang

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pixl schrieb: Nochmal meine Frage: Warum so spät?

Kann ich natürlich nicht ernsthaft beantworten. Weil das Leben manchmal so ist, dass man spät dran ist... (siehe auch cas in einem anderen Verein).

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Mal etwas anderes! Wir haben unter den HAR´is noch einen, der zwar geimpft ist, aber bei dem bis zur JHV für den kompletten Schutz noch 4 Tage fehlen. Er würde am Tag der Veranstaltung vor Ort einen mitgebrachten Coronaselbsttest durchführen. Wäre dies in Ordnung? Wie sieht es überhaupt aus mit den Corona Reglen? 2G oder 3G?

Ich möchte nicht vor Ort erst den Spruch erleben, "Du kommst hier nicht rein!"

Viele Grüße, Bernd

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Oh my g.... I am flabbergasted.

I have used google to translate this topic. Probably a lot of people will not like me after saying this but..... Stop behaving like Germans! (and I know, I have worked for a German company).

Be happy that there is still a large Atari 8-bit club very much alive in 2021! Keep in mind that this is a new board who are willing to take over from Wolfgang. You can not expect that the new board will do everything right in 2 years. Especially when those two years were very difficult because of the Corona/Covid crisis. Give the new board some space to learn please. I agree that the date of the JHV was communicated quite late, but as an international user I found the date communicated on this forum on August 17th and I received the invitation by email on October 5th.

Reading this topic I get the impression that some people want to settle some personal disagreements? Why not help each other in stead of fighting each other? I am so glad that Stichting Pokey was a Stiftung and not a Verein. Nitpicking over every word in the statutes will not help and will only give a bad vibe to the Abbuc.

So please, stay positive, be kind. I would like the Abbuc to survive for many many years!

I will be there on October 16th and I know a lot of other international users will be there too.

atarimuseum.nl - Alles über Atari in den Benelux-Ländern

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Hallo Fred_M .

Fred_M schrieb: Stop behaving like Germans!

leider kann ich Deinen Post nicht direkt lesen, aber Deepl sagt mir, dass Du eventuell etwas übersehen hast .

Fred_M schrieb: .... You can not expect that the new board will do everything right in 2 years. Especially when those two years were very difficult because of the Corona/Covid crisis. Give the new board some space to learn please ....

Yellow_Man ist zweiter Vorsitzender im Club, also der Stellvertreter ❗ ❗ ❗ .

Yellow_Man schrieb: ..... Ich hatte darauf gedrängt, die Einladung schon mit dem verspäteten Magazin 145, mit zu senden. Leider wurde dies nicht getan, die Einladung sollte separat verschickt werden. Auf dem vorletzten RENO Treffen bat ich Sascha nun endlich mal die Einladungen vorzubereiten und zu versenden. Ich habe eine rudimentäre TOP Liste, sowie einen Corona Hygiene Vorschlag erarbeitet. Er wollte das dann auf der Fujiama machen. Leider hat das auch nicht geklappt.

Gerne hätten Thomas und ich Sascha geholfen, aber er wollte das unbedingt alleine machen. Auch ein zusenden der Einladung meinerseits ging leider nicht, weil ich gar keine Kontakt-Daten, wie Anschrift und E-Mail, der Mitglieder haben. Sascha macht alle Vorstands-Arbeit alleine. Damit hat er sich völlig überlastet......

und nun lieber BitByter urteile selbst.

dl7ukk

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dl7ukk schrieb: .. und nun lieber BitByter urteile selbst.

dl7ukk

Wir sind alle nur Menschen und machen Fehler. Davon kann sich leider keiner Freisprechen ❗ Aber Hilfe sollte er unbedingt annehmen! 🙄

Bernd

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Hallo zusammen,

ich hatte bisher keinen Zutritt zum internen Forum und kann deshalb erst jetzt antworten. Es gab da den direkten oder indirekten Vorwurf jemand (ich) wolle den ABBUC zerstören. Das ist natürlich nicht wahr und völlig absurd. 😂

Wer mich kennt weiß, dass ich die vielen Jahre als Webmaster und all die von mir angeschobenen Projekte, immer nur für den ABBUC, bzw. die Mitglieder getan habe. Unentgeltlich und ohne Erhebung eines Copyright, etc. Dann komme ich doch nicht daher und reiße all das ein zu dem ich selbst beigetragen habe. Völlig gaga.

Tatsache ist leider:

  • Ich habe vier TOPs eingereicht die in der veröffentlichten Tagesordnung fehlen.

  • Ich habe keineJHV Einladung per Mail bekommen, sonst hätte ich mich sofort gemeldet, weil die eingereichten TOP fehlen. (Das darf man ruhig als Indikator werten dass ich die Mail nie bekam.) Auch beim Zusammenbruch der ABBUC Webseite hatte Sascha mich nicht im Mailverteiler. Ich bat ihn darauf explizit darum meine MailAdr aufzunehmen. Das ist wohl nicht geschehen.

  • Ich habe meine Einladung erst am 08.10. per Post erhalten und mich sofort gemeldet. (Die Einladung hätte spätestens am 6.10. zugestellt sein müssen)

  • Sascha hat bisher nicht auf meine Mail reagiert und telefonisch war er nicht erreichbar.

  • Und obendrein hatte ich keinen Zugang zum internen Forum um hier antworten zu können.

- Spätestens jetzt sollte jeder erkannt haben, dass diese Gesamtsituation auch rechtlich nicht vertretbar ist.

Zum Poststempel-Thema: Sascha schrieb mal, dass er das Porto selbst auf die Umschläge druckt. Deshalb kam es dieses Jahr auch versehentlich zu vielen Rückläufern aus den USA, weil das Porto nicht stimmte. Kann natürlich passieren. Schwamm drüber. Merke: Druckdatum ist deshalb nicht gleich Versanddatum, weil selbst gedruckt. Der Gesetzgeber verlangt eine rechtzeitige Einladung unter Berücksichtigung des Versandweges. Dafür werden 3 Tage Versandweg angesetzt die zu berücksichtigen sind. Schon rein rechnerisch ist damit die rechtzeitige Zustellung bis zum 06.10. nicht belegbar. (Fristen beginnen immer erst am nächsten Tag zu laufen. Hier wären es also nur 2 Tage)

Tatsache ist auch: Der hier geschehene Fehler ist nicht heilbar! Der Vorschlag von Carsten die JHV zu verschieben ist die einzige Lösung, weil nicht ordnungsgemäß geladen wurde. Der Termin am 16.10. muss zu einem Usertreffen umgewidmet werden. Diese Info kann der Vorstand rechtzeitig allen Mitgliedern zusenden, wenn der Post-Versand bis 12.10. erfolgt ist. Nicht alle sind per Mail erreichbar.

Und da meine eingereichten TOP unterschlagen wurden, bestehe ich auch darauf den Gesetzesrichtlinien zu folgen.

Ich will aber auch etwas ganz deutlich sagen: Ich habe nichts gegen Sascha, denke aber er ist völlig überlastet und sollte dringend Themen abgeben. Aber das muss er auch wollen. Angebote an ihn gab es schon mehrere wie ich hörte.

Grüße Andreas

Retro. Atari. News. Today. AtariToday.net

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dl7ukk schrieb: Hallo Fred_M dl7ukk

Hallo dl7ukk

I think it is time that people behave like grown up people. I have read what Yellow_Man is saying, but that is still one side of the story. Grown up people talk with each other and do not talkabout each other.

Yes, the invitations were quite late, nothing about that can be changed now. Let people learn from their "mistakes". Talking about this over and over again on this forum is of no use. The only result is that people are getting angry with each other. Abbuc has over 500 members and only a few are complaining here about a date...

So come to the JHV and talk about this in a grown up way. There are far more important issues in this world than a late invitation.

As we say in The Netherlands "Doe eens lief" (Be kind to each other)

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Bunsen schrieb: Und wenn man schon öffentlich Drohungen ausspricht, den Vorstand nicht entlasten zu wollen, implizit und explizit mit Klage droht und mit einem äußerst aggressiven Ton negative Stimmung gegen den Vorstand erzeugen will, ist es meiner Meinung nach nicht übertrieben, von "Zerstörung" zu reden.

Du sprichst vermutlich von mir, also antworte ich. Denn Du interpretierst etwas hinein, das nie gesagt wurde. Seit wann ist es eine Drohung wenn ich den Vorstand nicht entlasten will? Wir leben in einer Demokratie. Die Gründe für meine Meinung habe ich deutlich gemacht: Einladung ist nicht fristgerecht und meine TOP wurden unterschlagen.

Könnte ich alleine über die Entlastung bestimmen, dann wäre es vielleicht eine Drohung. Aber da sitzen noch 50 andere die ebenfalls abstimmen. Wie kann da meine Verweigerung der Entlastung eine Drohung sein? 😎

Gunnar, ich weiß nicht warum. Aber seit ein paar Jahren erlebe ich ,dass Du immer wieder gegen mich schießt. Egal in welchem Thema. Als ich noch als Webmaster unterwegs war, konnten wir uns auch austauschen. Irgendwann danach kippte Dein Verhalten zu mir. Wir beide haben wohl ein unterschiedliches wording. Akzeptiere das einfach. Ich bin nordisch und habe eine schnörkellose Sprache. Aber ich bin nicht "evil".

Viele Grüße Andreas

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Fred hat Recht, habe am 17.8.21 folgendes geschrieben: " Jahreshauptversammlung (JHV) 2021 in Herten

Post by luckybuck » 17 Aug 2021, 23:33 Hallo zusammen,

die Jahreshauptversammlung (JHV) 2021 wird am 16.10.21 in Herten stattfinden, nähere Infos dazu, insbesondere bzgl. der 3G-Reglung folgen noch. Bitte reserviert schon einmal diesen Termin.

Vielen Dank. " Inwieweit das unter C-19-Gesichtspunkten juristisch Bestand hat, wäre ggf. zu klären.

Eine Entscheidung ob die JHV nun am 16. stattfindet oder nicht, wäre sinnvoll, zwecks Planung.

Friede auf Erden!

Translations, please use: http://www.deepl.com

Schöne Grüße, Luckybuck Atari WIKI, Atarimania & Archive.org

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wobu01 schrieb: Das ist nicht richtig lieber Alexander Siehe soeben gekauft Marke Gruß in den Allgäu Wolfgang

again what learned 🙂 Danke. War mir so nicht bewusst. Ich kannte die Imarke immer nur in anderer Aufmachung. Dann lässt sich das Versanddatum also gar nicht fix machen. Aber dann ja auch schon wieder egal, da, wie weiter oben zu lesen, ja tatsächlich nicht alle rechtzeitig die Einladung erhielten.

Also wird es "nur" ein Usertreffen werden!?

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FlorianD schrieb: Allein der Punkt in der neuen Satzung, dass der Vorstand (ohne Angabe von Gründen und ohne Möglichkeit für Rechtsmittel) Mitgliedern bei Bedarf kündigen kann/will, zeigt wes Geistes Kind ihr seid. Das führt dann zu: „der nervt uns, raus mit ihm“. Ganz großes Kino.

Hallo Florian,

ich habe mir den neuen Satzungsvorschlag durchgelesen, du meinst sicherlich, was unter Punkt 2.5 steht.

Da du den Vorstand als Urheber des Vorschlags siehst, muss ich hier zwei Sachen schreiben:

1.Der Satzungsvorschlag ist komplett von Thorsten Schall eingereicht worden. Das steht auch am Ende verzeichnet und im vorgehenden Text wird darauf hingewiesen. Er stammt also NICHT vom Vorstand sondern ist ein Punkt, an dem an der kommenden JHV abgestimmt wird.

  1. Mit Sicherheit hat Thorsten die entsprechende Formulierung aus der alten Satzung übertragen dort steht nämlich jetzt schon:

§ 9 Kündigung

  Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes sechs Wochen zum jeweiligen Quartalsende.
  Der Vorstand behält sich das Recht der Kündigung vor.

Wie du siehst, gab es diesen Passus schon seit 1985.

Ehrlich: Es täte allen gut, sich mal zu beruhigen und nicht aus jedem Ding etwas herauszulesen. Dirk hat schon geschrieben, was schief lief und tatsächlich steckt nicht hinter jeder Sache, die nicht klappt oder anders läuft als man denkt, Bösartigkeit. Wenn sich alle wieder ein wenig beruhigen, gibt es vielleicht in Kürze wieder eine Gesprächsebene, auf der man vernünftig Argumente austauschen und auch darüber entscheiden kann, ich würde mich darüber freuen, denn wie Fred schon geschrieben hat, ist es etwas Besonderes, dass es so einen Verein wie den ABBUC überhaupt noch gibt. Bitte denkt alle daran.

Grüße, Holger

_______ Ressortleiter Software. Link zu meinen eigenen Programmen: http://demozoo.org/sceners/44561/

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Unbelievable.....

I made arrangements to visit the JHV on October 16th. Now I am reading that the JHV is postponed. So the late communication results in an even later communication about postponing the JHV. I hope that the emails and letters will arrive "on time" and I hope that no one (especially the international members) will travel to Herten on October 16th to find out that there is no JHV.

I hope I can be there on the new date, but I can not guarantee that.

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As a honorary member you are welcome at any(!) time. Please go ahead. 🙂

Schöne Grüße, Luckybuck Atari WIKI, Atarimania & Archive.org

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Rockford schrieb:

FlorianD schrieb: Allein der Punkt in der neuen Satzung, dass der Vorstand (ohne Angabe von Gründen und ohne Möglichkeit für Rechtsmittel) Mitgliedern bei Bedarf kündigen kann/will, zeigt wes Geistes Kind ihr seid. Das führt dann zu: „der nervt uns, raus mit ihm“. Ganz großes Kino.

Hallo Florian,

ich habe mir den neuen Satzungsvorschlag durchgelesen, du meinst sicherlich, was unter Punkt 2.5 steht.

Da du den Vorstand als Urheber des Vorschlags siehst, muss ich hier zwei Sachen schreiben:

1.Der Satzungsvorschlag ist komplett von Thorsten Schall eingereicht worden. Das steht auch am Ende verzeichnet und im vorgehenden Text wird darauf hingewiesen. Er stammt also NICHT vom Vorstand sondern ist ein Punkt, an dem an der kommenden JHV abgestimmt wird.

  1. Mit Sicherheit hat Thorsten die entsprechende Formulierung aus der alten Satzung übertragen dort steht nämlich jetzt schon:

§ 9 Kündigung

  Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes sechs Wochen zum jeweiligen Quartalsende.
  Der Vorstand behält sich das Recht der Kündigung vor.

Wie du siehst, gab es diesen Passus schon seit 1985.

Ehrlich: Es täte allen gut, sich mal zu beruhigen und nicht aus jedem Ding etwas herauszulesen. Dirk hat schon geschrieben, was schief lief und tatsächlich steckt nicht hinter jeder Sache, die nicht klappt oder anders läuft als man denkt, Bösartigkeit. Wenn sich alle wieder ein wenig beruhigen, gibt es vielleicht in Kürze wieder eine Gesprächsebene, auf der man vernünftig Argumente austauschen und auch darüber entscheiden kann, ich würde mich darüber freuen, denn wie Fred schon geschrieben hat, ist es etwas Besonderes, dass es so einen Verein wie den ABBUC überhaupt noch gibt. Bitte denkt alle daran.

Grüße, Holger

Danke für die Hinweise. Ich habe nicht per se den Vorstand als Urheber gesehen, das war ja deutlich zu erkennen, dass es mehrere Teile von unterschiedlichen Autoren sind. Dass die seltsame Kündigungsformulierung schon in der 85'er Version drin ist, war mir nicht bewusst. Die ist auf jeden Fall änderungswürdig.

Was mich geärgert hat, ist die insgesamt unfertige und inkonsistente Art. Es gibt wie bereits erwähnt reichlich gute Vorlagen (gesamthaft und auch in einzelnen Formulierungen) die zudem sehr gut juristisch kommentiert sind. Da das Rad neu zu erfinden bringt nichts und ist eher leichtsinnig. So eine Satzung ist am Ende wie ein Gesetzes- oder Vertragstext zu sehen und zu nutzen. Da muss einfach alles stimmen, "etwas gemeint" langt nicht, das muss da eindeutig stehen. Weiterhin ist es zum Verständnis dienlich, eine Synopse (linke und rechte Seite, alt und neu) zu erstellen, damit Änderungen leicht erkennbar sind. Am Besten sogar die Änderungen kommentiert (was damit erreicht werden soll, und wie es ggf mit anderen Paragrafen/Punkten zusammenhängt).

Mein Vorschlag: es wird im ersten Anlauf nur das geändert, was wirklich nötig ist, nämlich das Disk-Magazin zu einem Printmagazin mit (freiwilliger) Diskbeilage zu machen.

Dann die Satzung an weiteren Stellen wo wirklich nötig ändern bzw. ergänzen. In Ruhe in Arbeitssitzungen oder einem extra Thread hier im internen Forum.

Mir erschließt sich der Sinn des Beisitzers nicht. Aufgaben können auf der JHV an Ressortleiter vergeben werden. Beisitzer sind dann sinnvoll, wenn es verschiedene Gruppierungen oder Interessensgruppen in Vereinen gibt, dann vermitteln diese oder haben in Abstimmungen Gewicht. (Beispiel: Interessen der Jugend versus Erwachsener in Sportvereinen oder Leistungssport versus Freizeitsport). Geht es darum, eine ungerade Anzahl zu haben, gäbe ich der Variante den Vorzug, dass bei Patt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt.

AntwortZitat

FlorianD schrieb: Mir erschließt sich der Sinn des Beisitzers nicht. Aufgaben können auf der JHV an Ressortleiter vergeben werden. Beisitzer sind dann sinnvoll, wenn es verschiedene Gruppierungen oder Interessensgruppen in Vereinen gibt, dann vermitteln diese oder haben in Abstimmungen Gewicht. (Beispiel: Interessen der Jugend versus Erwachsener in Sportvereinen oder Leistungssport versus Freizeitsport). Geht es darum, eine ungerade Anzahl zu haben, gäbe ich der Variante den Vorzug, dass bei Patt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt.

Nun ein Ressortleiter, kann von jetzt auf gleich sein "Amt" hinwerfen ohne irgendwelche Konsequenzen zu befürchten. Dies ist bei einem Vorstands-Mitglied (Ehren-Amt) etwas anders.

Den Vorstand auf 5 zu erhöhen ist sinnvoll, damit die Aufgaben breiter Verteilt werden können.
Irgendwie haben wir das doch gerade gemerkt 🙄 Desweiteren kann ein Beisitzer für ein Vorstands-Mitglied einspringen, wenn dieser Erkrankt oder anderweitig ausfällt. Bei Abstimmungen ist ein ungerader Vorstand auch sehr sinnvoll. Jede Stimme ist gleichwertig, wie auch bei den Mitgliedern.

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FlorianD schrieb: Mein Vorschlag: es wird im ersten Anlauf nur das geändert, was wirklich nötig ist, nämlich das Disk-Magazin zu einem Printmagazin mit (freiwilliger) Diskbeilage zu machen.

Dann die Satzung an weiteren Stellen wo wirklich nötig ändern bzw. ergänzen. In Ruhe in Arbeitssitzungen oder einem extra Thread hier im internen Forum.

Dem Vorschlag schließe ich mich an.

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In der kommenden JHV soll über eine neue bzw. geänderte Satzung entschieden werden. Da manchem der Wortlaut der Satzung von 1985 und Unterschied zu den gestellten Anträgen nicht ganz klar ist, habe ich mal eine Gegenüberstellung (gute Idee, @FlorianD) gemacht. Eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten scheint unausweichlich, vielleicht sollte man aber ggf. über (vielleicht notwendige) Anpassungen (auch von Torstens Vorschlag) diskutieren (ja, ich weiß - seine Satzungsänderung gilt nur "ganz oder gar nicht"). Vergleich Satzungen.pdf

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@pixl: das ist eine sehr gute Übersicht, vielen Dank für die Arbeit, die Du dir damit gemacht hast. Das erleichtert weitere Diskussionen sehr.

Wichtig: wenn der ZWECK des Vereines geändert werden soll (und das ist im Vorschlag von Thorsten Schall der Fall (§1 2. 3. wird ergänzt) gilt folgendes:

"Über Änderungen des Vorstands und Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung, die daraufhin entsprechende Beschlüsse zu fassen hat. Soll ein Beschluss über eine Satzungsänderung gefasst werden, muss eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erreicht werden. Soll jedoch der Zweck des Vereins geändert werden, ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich (vgl. § 33 Abs. 1 BGB). Im Übrigen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen bedürfen nach § 71 BGB zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister."

Das wird nahezu unmöglich hinzubekommen sein, allenfalls durch schriftliche Stimmübertragung der nicht anwesenden. Können wir m.E. also gleich vergessen. Wäre zwar schön als Zweck, ist aber m.E. nicht zwingend nötig, da die Beschäftigung mit ATARI Computern logischerweise auch den Erhalt beinhaltet. Ohne erhaltene Computer kann ich mich ja nicht mehr damit beschäftigen.

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Thank you for making the document and highlighting the differences in the statutes @ pixl. This makes it so much easier for me to translate the differences.

I am also very hapy that it looks like the conversation is becoming much more friendly. Thank you everyone.

Normally my personal opinion about changes in the statutes is: I don't care (sorry 😉 ) I am an international member and I am very (very!) happy that Abbuc still excists, that I receive the Magazin every 3 months and that Abbuc is doing so many good things to keep our hobby alive. For example the software and hardware contests are a wonderful way to encourage programmers and developers to make new stuff for our little Ataris. I think probably most international users will think the same as me about the statutes as the biggest part of the international users can not read or speak German and don't know anything about this discussion. Looking at the number of participants in this topic (and the number of german members at the JHV) I get the impression that the biggest part of the German members "don't care" too.

I have been to the JHV many times and most of the time I leave when the official meeting is starting (Get a good cup of coffee in the centre of Herten 😎 ). For someone who can understand German a bit, the official part is for me an endless discussion about very little things. For me, that is typical German behaviour (sorry, my apologies), but I can respect cultural differences, so I never complain.

I admire the German people for their "Gründlichkeit", but my personal opinion is that trying to find every result of a change in the statutes is an endless attempt. When I look at this topic (and the official meetings) I see that people are especially looking for negative results because of proposed changes. I don't think that is fair. I full heartedly think that every member and the board want to see Abbuc alive for many years. We all want the same.

May I give an example? I just read Florians (sorry Florian!) post about changing the goal (Zweck) of the Abbuc. We are talking about a very small sentence: "und den Erhalt der Atari-Computer" (and the preservation of Atari Computers). Officially Florian is completely right, but let's look at the sentence. I can not imagine anyone (national or international) would be opposed to this goal. So yes, officially you probably need all members to vote about this change (costs?), but in reality? Again, I can not imagine anyone that would be negative to this change. You can even argue if it really changes the goal, Abbuc is already preserving the Atari Computer. The only way I can think of that some member would be opposed to this, is that someone hates the Abbuc and want to use this change as an argument to start a fight. I really think none of the members want to do that.

So my idea is, to not examine all legal and official aspects, but tell people what you personally think of the proposed changes. Let's talk about what is proposed first.

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Fred_M schrieb: May I give an example? I just read Florians (sorry Florian!) post about changing the goal (Zweck) of the Abbuc. We are talking about a very small sentence: "und den Erhalt der Atari-Computer" (and the preservation of Atari Computers). Officially Florian is completely right, but let's look at the sentence. I can not imagine anyone (national or international) would be opposed to this goal. So yes, officially you probably need all members to vote about this change (costs?), but in reality? Again, I can not imagine anyone that would be negative to this change. You can even argue if it really changes the goal, Abbuc is already preserving the Atari Computer. The only way I can think of that some member would be opposed to this, is that someone hates the Abbuc and want to use this change as an argument to start a fight. I really think none of the members want to do that.

Hoi Fred,

dankjewel voor jij comments! The reason is simple: a "eingetragener Verein" (registered club) is a legal entity in Germany. Public law governs significant portions of the club do's and don'ts. Especially the "original intention" of a club can not be changed easily. Public law states that this MUST be in accordance with ALL members. The intention behind it is, that no small group can call in for an assembly of the members and the ones who show up can change the basis of the club. Formally the small bit "und den Erhalt der Atari-Computer" is a change to the goal/intention of the club. It must be accepted by all members and then documented at the Registration Court. I can tell you from own eexperience of another computer club. The court would not accept anything else than a formal decision by ALL members. We were able to achieve this by a handsigned list of all members present and individual letters from each member not present stating that they would vote FOR the change. We had to prove this by handing in all documents in paper.

Tot ziens, FD

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Florian speaks Dutch 😀

I understand your comment, I also got the legal part of it. I probably used your post as a bad example, but what I am trying to say is: let's talk about the proposals first. Maybe there should be another topic about the legal part of it. I see this topic jumping around from one legal discussion to another.

In this case, I would say delete the change. All activities Abbuc does already result in the preservation of Atari Computers 😀

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Hallo Atarianer,

ich habe mir nun alles einmal soweit durchgelesen und es gibt pragmatische Ansätze.

Im Grund gibt es 2 Themen:

  • fristgerechte Einladung
  • Satzungsänderung

Aus den Beiträgen entnehme ich das die gesetzlichen Vorgaben möglicherweise nicht eingehalten wurden und das es noch Bedarf zur "Optimierung" der Satzungsvorschläge gibt.

Daher mein Vorschlag: Nehmt die Satzungsänderung aus der Agenda und verschiebt sie auf die nächste JHV (mit korrekter Einladung). In der Zwischenzeit kann man sicherlich eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen die ALLE Vorschläge aufnimmt, sie in Form bringt und ggf. in einer Online-Session den Mitgliedern vorab vorstellt. Dadurch wäre die rechtlich bedeutsame Aktivität an der JHV am Samstag vom Tisch und man könnte ein Auge zudrücken und eine "normale" JHV abhalten.

Wäre das ein gangbarer Weg?

Viele Grüße Sven

EDIT: Sorry, gerade erste gesehen das die JHV schon verschoben wird. Damit wird natürlich mein Betrag weitestgehend obsolet.

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sven schrieb: In der Zwischenzeit kann man sicherlich eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen die ALLE Vorschläge aufnimmt, sie in Form bringt

I think this is really a good idea. Looking at the discussions and facts presented here, I think the proposed changes should be looked at legally.

I am slowly seeing that the preparations for these changes could have been better. That is okay, everybody has to learn 😀

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Nun, soweit ich weiß ist niemand im Abbuc Jurist. Daher kann eine Arbeitsgruppe die neue Satzung zwar "schöner" oder "besser" formulieren, juristisch ist sie wahrscheinlich trotzdem nicht einwandfrei.

Für die AG nominiere ich: dl7ukk, FlorianD, Floppydoc. Habe ich jemanden vergessen?

AntwortZitat

. Ich denke mal, darüber (eine AG) wurde schon nachgedacht und von Sascha abgelehnt. Damals mit der Begründung (nur) über eine vollständige Satzungsänderung (T.S.) abstimmen zu lassen. Wie Sascha heute darüber denkt, weiß ich natürlich nicht.

Vernünftig ist eine Arbeitsgruppe, damit die Verteilung der Aufgaben allemal. Nicht zu vergessen; die Vorschläge von Wolfgang.

dl7ukk

AntwortZitat

CharlieChaplin schrieb: Nun, soweit ich weiß ist niemand im Abbuc Jurist. Daher kann eine Arbeitsgruppe die neue Satzung zwar "schöner" oder "besser" formulieren, juristisch ist sie wahrscheinlich trotzdem nicht einwandfrei.

Für die AG nominiere ich: dl7ukk, FlorianD, Floppydoc. Habe ich jemanden vergessen?

Ja. Thorsten Schall, Sascha Kriegel, Andreas Bertelmann, von denen auch Änderungen gekommen sind und die bestimmt gerne mitarbeiten wollen. Vielleicht auch nicht, weil ein (kleiner) Vorschlag direkt angenommen wird und der Rest dann nicht interessiert. Aber am Anfang sollte das offen sein.

AntwortZitat

FlorianD schrieb: Im Übrigen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen bedürfen nach § 71 BGB zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister."

Dazu sagt die noch gültige Satzung: 4. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3-Mehrheit: 1. die Änderung der Satzung, 2. die Änderung des Beitragssatzes, 3. die Auflösung der Kasse und die

Gruß Wolfgang

AntwortZitat

wobu01 schrieb:

FlorianD schrieb: Im Übrigen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen bedürfen nach § 71 BGB zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister."

Dazu sagt die noch gültige Satzung: 4. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3-Mehrheit: 1. die Änderung der Satzung, 2. die Änderung des Beitragssatzes, 3. die Auflösung der Kasse und die

Gruß Wolfgang

Ja, das steht in der Satzung so drin, gilt aber nur für Änderungen der Satzung, die nicht den "Zweck des Vereins" betreffen. Da ist das BGB (§33) noch drüber.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 33 Satzungsänderung (1) Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.

Diese Hürde kann auch eine Satzung nicht verringern, da geht das BGB vor. So gesehen ist auch die Satzung in 4. 1. nicht richtig, weil sie eine Änderung mit 2/3 Mehrheit erlauben würde, wo das BGB eine 3/4 Mehrheit erfordert.

AntwortZitat

FlorianD schrieb:

wobu01 schrieb:

FlorianD schrieb: Im Übrigen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen bedürfen nach § 71 BGB zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister."

Dazu sagt die noch gültige Satzung: 4. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3-Mehrheit: 1. die Änderung der Satzung, 2. die Änderung des Beitragssatzes, 3. die Auflösung der Kasse und die

Gruß Wolfgang

Ja, das steht in der Satzung so drin, gilt aber nur für Änderungen der Satzung, die nicht den "Zweck des Vereins" betreffen. Da ist das BGB (§33) noch drüber.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 33 Satzungsänderung (1) Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.

Diese Hürde kann auch eine Satzung nicht verringern, da geht das BGB vor. So gesehen ist auch die Satzung in 4. 1. nicht richtig, weil sie eine Änderung mit 2/3 Mehrheit erlauben würde, wo das BGB eine 3/4 Mehrheit erfordert.

Das ist nicht korrekt, denn https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__40.html erlaubt abweichende Regelungen. Andernfalls wäre die Satzung nicht vom Registergericht angenommen worden.

Nachbrenner Nicht nur in unserem Forum wurde schon zu viel Meinungsmache betrieben. Auf atariage scheint es ebenso zu sein. Daher habe ich dort mal versucht, den Sachverhalt um die angestrebte Satzungsänderung zu erklären. Und ich habe darum gebeten, mit dem unsachlichen "Gequake" aufzuhören.

AntwortZitat

GoodByteXL schrieb: Nachbrenner Nicht nur in unserem Forum wurde schon zu viel Meinungsmache betrieben. Auf atariage scheint es ebenso zu sein. Daher habe ich dort mal versucht, den Sachverhalt um die angestrebte Satzungsänderung zu erklären. Und ich habe darum gebeten, mit dem unsachlichen "Gequake" aufzuhören.

Me too, but someone does not get that. 😞

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AntwortZitat

Fred_M schrieb:

GoodByteXL schrieb: Nachbrenner Nicht nur in unserem Forum wurde schon zu viel Meinungsmache betrieben. Auf atariage scheint es ebenso zu sein. Daher habe ich dort mal versucht, den Sachverhalt um die angestrebte Satzungsänderung zu erklären. Und ich habe darum gebeten, mit dem unsachlichen "Gequake" aufzuhören.

Me too, but someone does not get that. 😞

Unfortunately this is very true. 😞

Nevertheless it is important to get the job done. If a change of the statute is the goal, we should come to grips with that and concentrate on future development.

The good compare sheet done by pixl shows (at least to me) that there is pretty less need for changes. Instead of enhancing the statute I would go for downsizing. 🙂

The legal frame for registered associations gives the board the option to 'grant power of attorney' for special tasks to non-board members. May be it is an idea to look up those rules and regulations before creating more complications.

AntwortZitat

GoodByteXL schrieb: The good compare sheet done by pixl shows (at least to me) that there is pretty less need for changes. Instead of enhancing the statute I would go for downsizing. 🙂

I agree completely 😀 That sounds like the Dutch way 😀 , which is not always the right approach 😉

I will leave the legal part to others as I am not familiar with German law. But to start a friendly conversation about the purpose of the changes, here are my thoughts. It is just my opinion, nothing more. I don't want to start any fight.

Again thanks to Pixl for making such a great comparison.

I have used the new numbering.

1.2.3 und den Erhalt der Atari-Computer. According to FlorianD this needs a signature from every member. I think Abbuc already preserves the Atari, so no need for this.

2.3, 2.4, Clarification about paying the fees and change from a monthly fee to a annual fee. Termination of membership starts automatically when a member does not pay. Looks alright to me. Abbuc takes financial risks, so I think monthly payments are too risky. The automatic termination helps saving money, because a member who does not pay, will not get the next magazine anymore.

2.5 The board reserves the right to terminate a membership Looks fine to me. It was already in the statutes (9.2 in old numbering)

3 Change from monthly membership to annual membership. Again, financial risks. I can understand that.

4 Services Looks alright. Just a update and in the text is explained that these can be changed during a JHV.

4.1 Magazine in German language. I don't mind. It is a German club. But for me it is unknown what is meant here exactly. Must all software (Polish, English and so on) on the disk be translated to German? Or are we talking about the paper supplement? Is this limited to one language? I can see a future that Abbuc will be more (financially) dependent on foreign members. For me, the magazine must be in German as much as possible, but does this proposal limit the number of languages besides German? I think this should not be in the statutes. This is a topic for a JHV. And that is in aligment with 4 and 6.6. That part explains how to add or change the services.

4.2 Change from physical disk to ATR, physical disk when members ask for it. Very understandable. The last U.S. company who provided 5.25 disks stopped producing them. There will be a time that Abbuc cannot buy around 2500 disks each year (Sadly).

More Services Looks alright. Just a update. In 1985 there was no internet 😀

5.1 Board, adding one member For a large club five board members sounds goods. I don't know exactly what "Beisitzer" means, but I hope this person can take over for other board members when one member is sick, is temporarily busy elsewhere, on holiday and so on.

6.5 Change in procedure to propose changes in the statutes Fine, as this procedure is used now for these changes in the statutes, I guess this is German law?

6.6 What can be changed during the JHV Fine. This is a bit of a duplicate of what is written in 4.

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AntwortZitat

Was haltet ihr davon, eine Arbeitsgruppe zu bilden, mit dem Ziel alle Vorschläge der Mitglieder für Satzungsänderungen bzw. satzungsneufassungen zu bündeln, koordinieren und geeignet aufzubereiten, damit die Mitglieder dann über den einen oder die verschiedenen Vorschläge abstimmen können?

Die Mitglieder liefern Euch die Wünsche/Ideen… Ihr klopft das rechtlich ab… Formuliert das… Und reicht es am Block dem Vorstand ein, der es dann so voran verschickt und auf der JHV zur Abstimmung stellt…

AntwortZitat

Passt ja zu meinem Vorschlag weiter oben. Denke es wäre aber noch ein Punkt, ggf. online (videocall) die konsolidierten Änderungsvorschläge für Interessierte vorzustellen, gerade auch mit den Hintergründen warum etwas wie formuliert werden sollte und was damit bezweckt wird.

Was ich bisher im Forum zum Thema Satzungsänderung gesehen hatte macht mir nicht den Eindruck das diese Änderungen einfach so angenommen werden. Da wird (Er-)Klärungsbedarf bestehen. Und das sollte man vielleicht vor einer JHV machen, sonst müssen wir 2 Tage ansetzen 😛

AntwortZitat

Ich finde den Plan gut.

_______ Ressortleiter Software. Link zu meinen eigenen Programmen: http://demozoo.org/sceners/44561/

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8Bitjunkie schrieb: Wer meldet sich denn freiwillig zur „Arbeitsgruppe neue Satzung“?

meld 😉

AntwortZitat

I am always willing to help. But as I don't speak German well enough, I think I would not be the best choice for this.

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Bei solch netten Einladung kann man wohl nicht nein sagen .

CharlieChaplin schrieb: Nun, soweit ich weiß ist niemand im Abbuc Jurist. Daher kann eine Arbeitsgruppe die neue Satzung zwar "schöner" oder "besser" formulieren, juristisch ist sie wahrscheinlich trotzdem nicht einwandfrei.

Für die AG nominiere ich: dl7ukk, FlorianD, Floppydoc. Habe ich jemanden vergessen?

Viel wichtiger wäre aber, dass Wolfgang & Walter & andreasB & ??? gefragt werden. Sie haben über die Jahre unersetzliche Erfahrung gesammelt. Als Moderator vielleicht Thomas?

dl7ukk

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Fred_M schrieb: I am always willing to help. But as I don't speak German well enough, I think I would not be the best choice for this.

To me this THE reason to get support in there from you and other non German members. It will definitely help to exchange ideas and make the results more compatible for members from abroad. And yes, it might cause more work as it is not always easy to explain legal issues to inhabitants of other legal frameworks. But my experience is, as I had been living and working in several countries in international teams, it will pay off in the end.

So I am raising my hand to get involved in this process. Despite having some personal trouble ahead, I will try to support were possible. It is important and my first point: Is there a person with respective legal knowledge available to ABBUC e. V. to facilitate this process to streamline it?

Other: There is a "https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Mustersatzung_eines_Vereins.pdf?__blob=publicationFile&v=5" (model statutes of a non-profit registered association) on the webpage of the respective German Ministry as a first step to pickup starting knowledge. Not all points need to be served by a statute, it is a model for a lot of possibilities and comparing our old statute proofs, it was full filling all legal needs back then. So yes, a statute may be pretty slim, if the creators are willing to go for.

AntwortZitat

8Bitjunkie schrieb: Wer meldet sich denn freiwillig zur „Arbeitsgruppe neue Satzung“?

Wenn Bedarf besteht, bringe ich mich gerne ein.

Eigentlich schade, dass das Thema erst jetzt wieder aufkocht. Bereits zur Planung der letzten JHV gab es Bestrebungen, die Satzung zu aktualisieren. Und im Magazin war Torstens Änderungsvorschlag ja auch schon eine Weile zu lesen...

AntwortZitat

GoodByteXL schrieb: To me this THE reason to get support in there from you

If others think the same way, I am willing to help.

But I am curious. Looking at my post about the proposed changes, I personally only need some clarification about the putting the language of the magazine in the statutes. And I think the change of the goal (Zweck) should be deleted because of the legal consequences Florian describes.

I am okay with all other proposed changes and I would expect these changes not to have legal consequences. But ofcourse, I am no expert al German law 😀

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pixl schrieb: Eigentlich schade, dass das Thema erst jetzt wieder aufkocht. Bereits zur Planung der letzten JHV gab es Bestrebungen, die Satzung zu aktualisieren. Und im Magazin war Torstens Änderungsvorschlag ja auch schon eine Weile zu lesen...

Vielleicht war und ist das vor dem Hintergrund der Corona-Regeln und der Einarbeitung des neuen Vorstands nicht gerade eine günstige Zeit dafür. Die sachlichen Argumente sind gegeben, die Umstände aber unglücklich. Stellt sich die Frage, ob man es dann trotzdem 'mit der Brechstange' versuchen muss, Änderungen herbeizuführen.

AntwortZitat

Fred_M schrieb:

GoodByteXL schrieb: To me this THE reason to get support in there from you

If others think the same way, I am willing to help.

This is really great. 🙂

Fred_M schrieb: But I am curious. Looking at my post about the proposed changes, I personally only need some clarification about the putting the language of the magazine in the statutes. And I think the change of the goal (Zweck) should be deleted because of the legal consequences Florian describes.

Personally, I see no need to change it, but if so, it would in general be wiser to do a poll with all members, which a JHV (or AGM) cannot deliver. In the end it does not matter if 2/3 or 3/4 of the members are requested to vote, it will be necessary to get a written feedback, as it is nearly impossible to get so many members together for a AGM in one place.

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... mit Erstaunen habe ich mir jetzt mal die gesamte Diskussion hier zum Thema JHV durchgelesen. Vor etlichen Jahren habe ich mal mit meiner Frau einen Verein über Jahre geleitet... auch wir haben damals die erste JHV versemmelt... um ein paar Tage 😉 Die Versammlung wurde verschoben und gut. Laut Vereinsrecht gab es dann die Möglichkeit nicht schriftlich einzuladen, sondern die Einladung in der örtlichen Presse bekannt zu machen mit entsprechenden Tagespunkten. Das kann ausreichen! Vielleicht checkt man das mal, denn es würde wohl ausreichen das ins Internet zu stellen - wichtig ist, daß alle Mitglieder das rechtzeitig lesen können und so entsprechend auf die einzelnen Punkte noch reagieren können (mit Anträgen usw.). Die JHV ist für ein Verein echt wichtig und sollte rechtlich sattelfest sein, auch wenn es nur ein kleiner Verein ist. Daher war die Verschiebung jetzt notwendig. Ich hatte mir für Samstag extra frei genommen und hätte mir statt der JHV eine Alternativveranstaltung gewünscht - der direkte Austausch ist so enorm wichtig. Ein kleines und feines Usertreffen in Herten ... darüber hätten sich viele sicherlich gefreut. Ansonsten sollten wir Streitigkeiten unbedingt sin lassen - so viele sind wir doch nicht mehr und jeder Einzelne ist wichtig!! ABBUC und die ganze 8Bit Atariszene macht doch letztlich nur dann Sinn, wenn wir alle daraus maximale Freude und Spass generieren. Und genau darum danke ich an dieser Stelle allen, die sich hier aktiv im Forum mit einbringen, allen die versuchen, mich zu einem guten Assemblerprogrammierer zu bringen, eigentlich allen, die noch den alten Atari lieben und vor allem natürlich danke ich denen, die im Vorstand ehrenamtlich Zeit und Arbeit aufbringen, damit der Laden hier weiterläuft! Fehler sind dabei zu tolerieren und mit einem warmen Lächeln zu akzeptieren! Dank gilt also insbesondere dem Vorstand: Sascha, Dirk, Thomas, Thorsten und Holger

Grüße aus Hamm Peter

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Hallo Leute

Da sich schon mehrere Leute gemeldet haben für die AG "Neue Satzung", nur kurz meine Meinung:

A) Mach nur das rein was unbedingt rein muss. Die Diskette die erwähnt wird, wollen wir aus der Satzung raushaben, weil sie uns zu etwas zwingt was jetzt unnötig und in Zukunft (fast) unmöglich wird. Wir sollten also die Satzung so erstellen dass wir in der Zukunft nicht wieder konfrontiert werden mit "geht nicht mehr" oder "gab's noch nicht als wir die Satzung erstellt haben". Aber irgendwie befürchte Ich, nachher steht in der neuen Satzung drin das Sascha am ersten Montag des 1., 4., 7. und 10. Monats um 10:08 Uhr sich in der Straße X bei der Post in Hamburg meldet, dort die Magazine abgibt bei der Frau So-Und-So, aber nur wenn die am Freitag zuvor beim Frisör war und Sascha 54 Minuten vorher eine Tasse Kaffee mit zwei Würfel Zucker der Firma Y und einen Schuss Sojamilch der Firma Z zu sich genommen hat, nachdem er mit dem Löffel drei Mal linksrum in die ABBUC Tasse gerührt hat.

B) Meiner Meinung nach ist das Ändern des Zeckes des Vereins nicht nur überflüssig und nicht wünschenswert, sondern auch fast unmöglich. Wenn ALLE Mitglieder dazu "Ja" sagen sollen, in einem Club mit mehr als 500 Mitglieder, muss ALLE Mitglieder erstmal reagieren. Und das wird meiner Meinung nach nie und nimmer passieren.

C) So langsam geht es auf Weihnachten zu. Viele von uns werden auch so noch genug zu tun haben. Nimmt euch Zeit um die Satzungsänderung vor zu bereiten. Formt jetzt schon eine AG "Neue Satzung", aber die Abstimmung sollte erst auf der JHV 2022 statt finden. Und fragt einen Notar (m/w/d) ob er/sie/es mal drüber schauen kann. Damit die neue Satzung auch juristisch Korrekt ist, und wir nicht nachher nochmal die Satzung ändern und wieder abstimmen müssen nur weil irgend etwas nicht dem Deutschem Gesetz entspricht.

Tschüß

Mathy

Schreibe nicht der Absicht zu, was man mit Dummheit oder Ignoranz erklären kann.

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Die Diskette wird übrigens nicht irgendwann in der Zukunft, sondern ziemlich genau im Laufe des Jahres2022 unmöglich. Saschas Quelle in den USA ist versiegt bzw. antwortet nicht mehr auf Bestellanfragen, für Magazin 146 ist Sascha nach Rotterdam gefahren und hat dort NOS Disketten gekauft, da ist aber die Fehlerquote mit Super Copy II deutlich höher (>20%), d.h. solange niemand ein neues Programm für Super Speedy schreibt, das Tracks wiederholt liest/schreibt, statt beim ersten Fehler abzubrechen, müssen die Disketten mit "normaler" Speedy-Geschwindigkeit geschrieben werden - bei 1500+ Diskettenseiten kaum ohne (bezahlte?) Aushilfen zu schaffen. Auch der Vorrat aus Rotterdam ist jedoch äußerst begrenzt gewesen, die nächste Stufe wären dann gebrauchte Disketten, mit noch höherer Fehlerquote, was schlicht unrealistisch erscheint.

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FlorianD schrieb: Ja. Thorsten Schall, Sascha Kriegel, Andreas Bertelmann, von denen auch Änderungen gekommen sind und die bestimmt gerne mitarbeiten wollen. Vielleicht auch nicht, weil ein (kleiner) Vorschlag direkt angenommen wird und der Rest dann nicht interessiert. Aber am Anfang sollte das offen sein.

In der Einladung (per Post) stand zwar ich hätte einen Vorschlag für eine Satzungsänderung gemacht, aber der Vorschlag stammt nicht von mir. 😀 Keine Ahnung wer den eingereicht hat. 😂 Was in der Einladung per Mail stand weiß ich nicht. Die habe ich nie bekommen.

Tatsächlich habe ich keine Satzungsänderung vorgeschlagen, weil ich nicht in dem Thema drin stecke. Aber ich habe für die Satzungsändeurng eine Mitgliederbeteiligung/Diskussion (im Forum) vorgeschlagen. 🙂

Retro. Atari. News. Today. AtariToday.net

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thorsten_guenther schrieb: hat dort NOS Disketten gekauft, da ist aber die Fehlerquote mit Super Copy II deutlich höher (>20%)

Look at the writing on the outside of the carton boxes. There were quite lot of variants in the lot and even some hard sectored disks. Maybe you can find out which kind of disks have a bigger fail rate.

atarimuseum.nl - Alles über Atari in den Benelux-Ländern

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Kveldulfur schrieb: Moin!

Wieviel Disketten hier wohl noch vorrätig sind? https://www.floppydisk.com/5point25

Grüße

Das ist der Laden, in dem Sascha die Disketten kauft und der nicht mehr antwortet. Und auf der Website steht "SORRY WE NO LONGER RECYCLE 5.25 DISKS OR ZIP DISKS."

atarimuseum.nl - Alles über Atari in den Benelux-Ländern

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Hmmm,

Solange unsere Satzung noch Disketten drin stehen hat, müssen wir auch Disketten liefern - jedenfalls denen, die sie wollen.

Aber wie sage ich schon seit ein paar Jahren, lasst uns ruhig weiter endlos über die Satzung / Satzungsänderung diskutieren, irgendwann hat sich dann ja alles von selbst erledigt.

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thorsten_guenther schrieb: Saschas Quelle in den USA ist versiegt bzw. antwortet nicht mehr auf Bestellanfragen, für Magazin 146 ist Sascha nach Rotterdam gefahren und hat dort NOS Disketten gekauft, da ist aber die Fehlerquote mit Super Copy II deutlich höher (>20%).

Ich habe gestern diese "defekten" Disketten bekommen. In meiner mini Super Speedy lassen sie sich einwandfrei beschreiben, mit verify. Ausfallquote 2% bei Speedy Super Copy II. Liegt wohl zum Teil an den 1050er Laufwerken.

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War ein paar Tage in privaten Dingen anderweitig gebunden ...

Gibt es denn inzwischen eine Arbeitsgruppe?

Beim Warten in verschiedenen Warteräumen habe ich mich die letzten Tage versucht schlauzulesen, was Satzungsänderungen bei alten Satzungen wie der unseren mit sich bringen. Wenn ich es richtig herausdestilliert habe, gibt es von Seiten des BGB kein Pardon, auch wenn die jetzige Satzung alt, manchmal unscharf in Bezug auf die heutigen Anforderungen und generell überholungsbedürftig ist. Ich hatte gehofft, dass wir ggf. mit einer handwarmen Lösung das Registergericht überzeugen könnten, ... , war nur ein Traum.

Daraus folgt m.E.:

  • Die Satzung kann nicht auf einer 'normalen' JHV geändert werden, da
    • die Änderung des Zwecks in der alten Satzung nicht geregelt ist. Ergo greift, wie Florian schon aufgezeigt hatte, die Formulierung in BGB § 33, da eine eigene Vorgabe gemäß BGB §40 in unserer Satzung fehlt,
    • es noch nicht rechtssicher geklärt ist, ob andere Satzungsänderungen (als der Zweck) auf einer 'normalen' JHV beschlossen werden können, da es in der Satzung keine Vorgabe zur Beschlussfähigkeit gibt. Theoretisch könnte eine '1-Personen-Versammlung' juristisch genügen, um Satzungsänderungen oder andere Dinge zu bewegen. (Sollte sich das als richtig herausstellen, wäre hier m. E. tatsächlich ein Änderungsbedarf!!!)

Die verrissene Einladungsfrist wäre auf einer normalen JHV ein lösbares Problem gewesen, wenn keine Satzungsänderung vorgesehen gewesen wäre.

Die anderen in Diskussion stehenden Punkte zur Änderung der Satzung sind da eher nachgeordneter Natur - oder Peanuts.

Was die Disk angeht, könnte man doch einfach den Sprachgebrauch für überkommene Medien beibehalten und sie als virtuelle Disk einordnen, ohne überhaupt in dem Punkt die Satzung zu ändern. Man könnte die 'neue Disk' dann jedem Mitglied per E-Mail zuschicken. Für das Verteilen der Mails hätte Carsten sicher eine geschickte Lösung, damit sie nicht als SPAM verworfen werden. Setzt natürlich voraus, dass die Mitglieder das mittragen.

Die meisten der anderen Änderungsideen sind eher bürokratisches Kleinklein, das nach meiner Einschätzung sehr schnell schon weiteren Änderungsbedarf herbeiführen könnte. Solche Dinge würde ich immer der JHV als Beschlussorgan überlassen. Das steht dann im Protokoll und kann auf diesem Wege leichter geändert werden.

Sinnvoll wären dagegen Neureglungen zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags, um das Gewürge mit den monatlichen, verspäteten, falsch überwiesenen Zahlungen zu stoppen.

Mein Fazit: 1. Das Vorhaben Satzungsänderung kann derzeit nicht umgesetzt werden und sollte daher mit o. a. Argumenten von der Tagesordnung gestrichen werden. Alternativ kann man das auch auf einer JHV machen. 2. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet eine möglichst minimale neue Satzung. 3. Der Vorstand sorgt für juristische Unterstützung und Beratung (kostet Geld, Anwälte). Dann sollte eine aktuelle, rechtssichere Satzung möglich sein.

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Steht denn wirklich "Diskette" (als Grundwort) oder "Diskettenmagazin" in der Satzung. Meiner persönlichen Meinung nach bedarf es bei letzterem keiner Satzungsänderung, da das eigentliche Medium des Magazins nicht vorgeschrieben ist. "Diskette" als Bestimmungswort empfielt lediglich, dass das Magazin auf eine - beim ABBUC Atari-8yBit-typische - Diskette passen sollte. Zwei ATR's mit max. 130 kB pro Seite und bootfähigem Leseprogramm (also wie gehabt) reicht mir da auch rechtssicher aus.

BOSS-X - das Finale: https://abbuc.de/~atarixle/?article=bossxfinaleditionprerelease - true GUI pioneering since 1993

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Nun, es steht mehrfach "Infomagazin" in der Satzung drin. Es steht dort aber auch "Das Infomagazin erscheint auf dem Datenträger Diskette."

Ein virtuelles Magazin oder ATR Image ist jedoch kein Datenträger. Also muss dieser Passus geändert werden.

Wenn ja jeder 3,5" Floppies am A8 verfügbar hätte, könnten wir einfach von 5,25" auf 3,5" umstellen. Und in der Satzung müsste dann nicht Mal was geändert werden . Leider ist dies nicht der Fall und somit auch keine Alternative.

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CharlieChaplin schrieb: Ein virtuelles Magazin oder ATR Image ist jedoch kein Datenträger. Also muss dieser Passus geändert werden.

Trotzdem würde ich es temporär über die Beschlussfassung einer JHV per Protokoll einfacher handhaben.

In einer endgültige Fassung kann es m. E. ganz entfallen, denn wichtig ist, das ein Infomagazin bereitgestellt wird. Wie und auf welchem Wege -> Beschluss JHV. Wenn sehr viele solche Kleinigkeiten in einer Satzung angenagelt werden, wird sie erstens lang und zweitens anfällig für Änderungen. Das endet dann so wie mit den Regeln für die Wettbewerbe ... Generelle, also flexible Regelungen lassen Vorstand und JHV mehr Handlungsoptionen offen.

Das Fass 'Satzungsänderung' sollte vorläufig wieder geschlossen werden, bis es eine endgültige Lösung geben kann.

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GoodByteXL schrieb: Mein Fazit: 1. Das Vorhaben Satzungsänderung kann derzeit nicht umgesetzt werden und sollte daher mit o. a. Argumenten von der Tagesordnung gestrichen werden. Alternativ kann man das auch auf einer JHV machen. 2. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet eine möglichst minimale neue Satzung. 3. Der Vorstand sorgt für juristische Unterstützung und Beratung (kostet Geld, Anwälte). Dann sollte eine aktuelle, rechtssichere Satzung möglich sein.

I agree, but maybe there is another solution possible too?

Delete the change in purpose (Zweck) and let the JHV decide about the rest of the proposed changes? When 2/3 of the JHV agrees, than this discussion is over 😉 When more than 1/3 disagrees your 3-step plan can be activated to start over again.

Would this be legally possible?

atarimuseum.nl - Alles über Atari in den Benelux-Ländern

AntwortZitat

Fred_M schrieb:

GoodByteXL schrieb: Mein Fazit: 1. Das Vorhaben Satzungsänderung kann derzeit nicht umgesetzt werden und sollte daher mit o. a. Argumenten von der Tagesordnung gestrichen werden. Alternativ kann man das auch auf einer JHV machen. 2. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet eine möglichst minimale neue Satzung. 3. Der Vorstand sorgt für juristische Unterstützung und Beratung (kostet Geld, Anwälte). Dann sollte eine aktuelle, rechtssichere Satzung möglich sein.

I agree, but maybe there is another solution possible too?

Delete the change in purpose (Zweck) and let the JHV decide about the rest of the proposed changes? When 2/3 of the JHV agrees, than this discussion is over 😉 When more than 1/3 disagrees your 3-step plan can be activated to start over again.

Would this be legally possible?

That is what I cannot answer, but a legal could. The thing to be clarified legally was already mentioned here:

GoodByteXL schrieb: Daraus folgt m.E.:

+ es noch nicht rechtssicher geklärt ist, ob andere Satzungsänderungen (als der Zweck) auf einer 'normalen' JHV beschlossen werden können, da es in der Satzung keine Vorgabe zur Beschlussfähigkeit gibt. Theoretisch könnte eine '1-Personen-Versammlung' juristisch genügen, um Satzungsänderungen oder andere Dinge zu bewegen. (Sollte sich das als richtig herausstellen, wäre hier m. E. tatsächlich ein Änderungsbedarf!!!)

As there is no point in the old statute mentioning how many people attending a JHV are sufficient to decide on this, it is in theory possible to do a one man JHV and decide on such things.

AntwortZitat

GoodByteXL schrieb: Das endet dann so wie mit den Regeln für die Wettbewerbe ...

Hm, die Regeln des Softwarewettbewerbs lassen nun quasi fast alles zu und sind somit für mich einfacher handzuhaben, als die vorherigen Regeln für Freetz. Und da bin ich froh drum.

Grüße, Holger

_______ Ressortleiter Software. Link zu meinen eigenen Programmen: http://demozoo.org/sceners/44561/

AntwortZitat

. Hallo Holger

Rockford schrieb:

GoodByteXL schrieb: Das endet dann so wie mit den Regeln für die Wettbewerbe ...

Hm, die Regeln des Softwarewettbewerbs lassen nun quasi fast alles zu und sind somit für mich einfacher handzuhaben, als die vorherigen Regeln für Freetz. Und da bin ich froh drum.

Aber bis wir soweit waren hat's 'ne Weile gedauert. Auf fast jeder JHV haben wir die Regeln geändert. Ich glaube das ist was Walter meint. Walter und Ich teilen nicht oft eine Meinung, aber hier sind wir einer Meinung. Schreib nur das in der Satzung was unbedingt rein muss. Beispiel: 1. Das Informationsmagazin erscheint vierteljährlich. 2. Das Informationsmagazin erscheint auf dem Datenträger Diskette. Das Problem was wir im Moment haben, ist das uns (weltweit) die Disketten ausgehen. Also "Diskette" raus. Jetzt könnte man einen anderen Datenträger in der Satzung aufnehmen, aber irgendwann wird uns dieser auch ein Block am Bein sein. Deswegen mein Vorschlag: Satz 1 "Das Informationsmagazin erscheint vierteljährlich." behalten oder umändern in "Das Informationsmagazin erscheint vier Mal im Jahr" und Satz 2 "Das Informationsmagazin erscheint auf dem Datenträger Diskette." komplett streichen. Damit sind wir auch in Zukunft frei einen "Datenträger" zu wählen der dann verfügbar ist, ohne dass die Satzung dann nochmal geändert werden muss.

Tschüß

Mathy

PS in der Satzung steht momentan auch noch: "Die Programme des Informationsmagazins stammen wahlweise aus den Bereichen: 1. Graphik 2. Sound 3. Tools, Utilities 4. Anwendungen 5. oder Spiele" Diese Details schränken uns, meiner Meinung nach, auch nur ein. Ich würde den ganzen Absatz streichen und nur die Sätze "Der Verein bietet den Mitgliedern ein Informationsmagazin an. Das Informationsmagazin erscheint vier Mal im Jahr" behalten.

Schreibe nicht der Absicht zu, was man mit Dummheit oder Ignoranz erklären kann.

AntwortZitat

Die Streitigkeiten um der Satzung willen, sollten nicht so weit gehen, das da z.B. mit Rechtskonsequenzen gedroht wird, nur weil eine Einladung zur JHV zu spät an den Mitliedern kam.

Dadurch haben wir ja diese Verschiebung. Auch sollte man nicht nur wegen der Art wie die Satzung verfasst wurde ständig drohen und meckern.

Wichtig ist erst mal, das die Satzung Rechtskomform sein muss. Und das ist sie. Man kann sicherlich darüber reden, wie die Satzung im Wortlaut richtig formuliert werden kann und zwar so, dass sie für jeden unmissverständlich nachvollziehbar ist und das war´s dann auch schon.

Wenn einige meinen sollten, dass die Satzung nicht Rechtskonform wäre, nur weil dort stehe, dass dem Vorstand es vorbehalten sei einen eventuellen Ausschluss aus dem Verein zu veranlassen und man dadurch Tor und Tür öffnet, dem einem oder anderen mal eben so einfach raus werfen zu können, ganz nach belieben, dem muss ich sagen, dass dies zwar möglich wäre, aber dem Vorsitzendem mit Sicherheit nicht vom Nutzen wäre. Er würde so auch gegen die rechtskomformität der Satzung selbst verstoßen.

Ich glaube auch nicht das der Vorsitzende dieses ausnutzen würde. Jedoch bin ich der Meinung, dass dem Vorsitzendem ein Handlungsspielraum dieser Art eingeräumt sein sollte, auch wenn´s einigen hier nicht so passt. Wir haben´s in der Vergangenheit oft genug erlebt, wie einige hier anderen dermaßen denunziert haben und es auch taten, weil sie keine Konsequenzen befürchtet hatten und auch der Vorsitzende nichts dagegen tat.

Und genau diese könnten es auch sein, denen diese Satzung jetzt nicht so passt, weil sie jetzt nicht mehr machen können, was Sie wollen. Und das finde ich auch gut so. Das Forum ist für alle da, die etwas mit dem Atari machen wollen und nicht nur für einige Alteingesessene die die Weisheit mit Löffeln gefressen haben und sich um einen Dreck darum gekümmert hatten, was dem höflichen Umgang miteinander anging. Denn das blieb bisher weit von der Strecke.

Wir alle sollten daher mit gegenseitigen Respekt und Achtung vor einander begegnen und wer das nicht tut und den Betrieb des Forums dadurch dermaßen stört und zwar so schwer, dass dessen Besuch keinen Mitglied mehr zugemutet werden kann, weil er sich nicht mehr traut, der sollte Abgemahnt werden. Dieser schadet nur das ansehen des Clubs. Das sollten sich mal einige Alteingesessene hinter die Ohren schreiben. Ich habe nichts gegen sie, aber sie sollten sich der neuen Zeit jetzt anpassen. Und wer das nicht möchte, der kann ja gehen.

Das ist meine Meinung und ein Kommentar dazu. Und ich denke mal, da stehe ich nicht alleine damit.

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Rockford schrieb:

GoodByteXL schrieb: Das endet dann so wie mit den Regeln für die Wettbewerbe ...

Hm, die Regeln des Softwarewettbewerbs lassen nun quasi fast alles zu und sind somit für mich einfacher handzuhaben, als die vorherigen Regeln für Freetz. Und da bin ich froh drum.

Ja, aber erinnere dich mal. Am Anfang waren sie schlank. Dann wurden auf fast jeder JHV daran Änderungen vorgenommen, weil wieder jemand irgendetwas gefunden hatte. Das sollte mit der Satzung nicht passieren. Je weniger Details da drin stehen, desto flexibler kann der Vorstand über eine JHV Entscheidungen herbeiführen.

Ich denke, dass das inzwischen allgemein auch so verstanden wird. Offen ist m. E. nur noch die Frage, wie unsere Satzung rechtssicher geändert werden kann, auch wenn der Zweck nicht berührt wird. Es geht um folgenden Teil:

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3-Mehrheit: ___1. die Änderung der Satzung,

Wie ich schon aufgezeigt hatte, kann damit eine Minderheit von wenigen Mitgliedern, z. B. 20, (im Extremfall 1 Person, wenn sonst keiner erscheint) eine Satzungsänderung beschließen, da es keine Vorgaben zur Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung in der Satzung gibt.

Beim Lesen von Rechtskommentaren zu Urteilen in solchen Angelegenheiten ist mir dann folgender Tenor aufgefallen:

Die Eintragung der Neufassung einer Satzung in das Vereinsregister ist insgesamt zurückzuweisen, wenn die Neufassung nicht mit der für die Änderung einzelner Satzungsbestimmungen erforderlichen Mehrheit beschlossen worden ist.

Von daher sollte eine Satzungsänderung so erfolgen, dass sie auch vom Registergericht angenommen wird. Um mehr geht es mir nicht. Das Tüfteln an den Details ist da eher nachrangig.

Sollte aber die Extremlösung von Satzungsänderungen durch wenige oder gar eine Person rechtlich möglich sein, was ich nicht weiß, wäre es bei einer Mitgliederanzahl von über 500 Personen m. E. notwendig, da eine Änderung in der Satzung herbeizuführen.

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Ja darüber kann man ja reden, das ist ja nicht falsch und das kann man auch jetzt in der JHV genauer besprechen und abstimmen. Sascha ärgert sich aber zu recht darüber, dass es Leute gibt, die mit Klage drohen und so was gehört hier nicht hin. Man kann über alles reden. Das war auch der Grund warum die JHV verschoben werden musste, weil die Einladung für vielen zu spät kam. Das hat er mir mitgeteilt. Nun ich hoffe, das klappt diesmal jetzt besser. Ich freue mich auf jeden fall schon darauf.

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